Die heutige Wirtschaftsordnung hat nicht mehr das Potential, die Lebensverhältnisse der Mehrheit der Menschen zu verbessern, sondern erzeugt eher die Tendenz, den Wohlstand zu senken. Träger dieser Fehlentwicklung sind die Großunternehmen, die zwar nur 0,2% aller Unternehmen ausmachen, auf die aber zwei Drittel aller Umsätze entfallen. Mit der Maximierung des Gewinns als entscheidende Führungsgröße wird nur das weitere Wachstum der Unternehmensgrößen gefördert, während die eigentlichen Interessen der Menschen zweitrangig bleiben. Nicht einmal die Lebensverhältnisse der Eigentümer dieser Großunternehmen verbessern sich wirklich, wenn Reiche noch reicher werden.
Die ursprünglichen Gründer dieser Unternehmen waren noch an der Entwicklung ihrer Unternehmen hinsichtlich Produktivität und Innovationsfähigkeit interessiert, während ihre Erben und erst recht die Aktionäre nur noch am finanziellen Wert und am wachsenden Gewinn Interesse haben. Es gibt nur noch wenige kleinere und mittlere Unternehmen, die in dieser Hinsicht gut geführt werden und die haben meistens Finanzierungsschwierigkeiten, um sich am Markt zu behaupten, was in der Regel mit dem Verkauf der Firma an ein großes Unternehmen endet. Auch führen die Eigentümer ihre Unternehmen nicht mehr selbst, sondern überlassen dies bezahlten Geschäftsführern. Dennoch ist aber Eigentum und damit wirtschaftliche Macht erblich, im Gegensatz zu politischer Macht, bei der die unmittelbare Erbfolge längst abgeschafft ist. Während bei kleineren Familienbetrieben tatsächlich noch ein Gewerbe und damit häufig nur Arbeit vererbt wird, sind die Erben großer Vermögen wirtschaftlich funktionslos und erben nur das Recht, leistungslose Einkommen zu erzielen. Dennoch erbt der Eigentümer von Unternehmen vier wesentliche Rechte, die gleichzeitig mit Macht verbunden sind:
· Das Recht auf Festlegung der Ziele und Kriterien der Unternehmensführung und der Entscheidung über Investitionen und Arbeitsplätze
· Die Hoheit über Personalentscheidungen
· Das Recht auf Aneignung des im Unternehmen erwirtschafteten Gewinns
· Das Recht zur Veräußerung des Unternehmens
Alle Versuche, durch Markt und Wettbewerb die Macht von Großunternehmen zu beschränken, sind letztlich daran gescheitert, dass viele moderne Technologien Kapitalinvestitionen erfordern, die das Niveau eines mittleren Unternehmens bei weitem übersteigen. Eine moderne Wirtschaft wird deshalb nicht ohne Großunternehmen auskommen.
Versuche, durch Mitbestimmung der Arbeitnehmer die Verfügungsmacht der Eigentümer einzuschränken, waren bisher nur auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und der Personalentscheidungen mehr oder weniger erfolgreich, solange die Staaten mächtiger waren als die Konzerne. Infolge der Globalisierung werden aber die Konzerne mächtiger als die Staaten und es gelingt ihnen immer besser, Mitbestimmungsgesetze zu unterlaufen. Solange das private Eigentumsrecht großer Unternehmer nicht angegriffen wird, gelingt es diesen immer, spätestens durch die Wahrnehmung des Veräußerungsrechtes alle anderen Vorschriften gegebenenfalls wirkungslos zu machen.
Damit die Wirtschaft ihre wohlstandserhöhenden Kapazitäten wieder ausschöpft, bedarf es einer neuen Eigentumsordnung. Das Scheitern des sowjetischen Gesellschaftsmodells zeigt nur, das es auch mit diesem nicht geht, aber es zeigt nicht, das es nicht auch anders gehen könnte. (Es zeigt aber auch nicht, dass und wie es anders gehen muss!). Wir brauchen vollständig neue Konzepte, denn geschichtliche Prozesse bestehen nie in der Wiederkehr bereits Dagewesenem.
Das Wesen einer neuen wirtschaftlichen Eigentumsordnung kann nicht darin bestehen, den Schutz selbsterworbenen Eigentums aufzuheben. Es ist nicht das private, persönliche Eigentum oder das Eigentum an einem kleinen oder mittelständigem Betrieb, das die Wirtschaftsentwicklung stagnieren lässt und den Wohlstand gefährdet, sondern dass ab einer bestimmten Größe eines Unternehmens, sobald es einen nennenswerten Anteil an einem wichtigen Markt erreicht, seine Führung nicht mehr eine Privatangelegenheit ist, sondern soziale Dimensionen erreicht und in unmittelbare Beziehung zum Gemeinwohl tritt. Wenn ein Unternehmen von öffentlichem Interesse sich in privater Hand befindet und damit in erster Linie der privaten Gewinnerzielung dient, führt das zwangsläufig zu Problemen. Es sollten deshalb derartige Objekte öffentlichen Interesses nicht Gegenstand privaten Eigentums sein dürfen, ähnlich wie seit der Abschaffung der Sklaverei Menschen nicht mehr Eigentum anderer sein können.
Bei einer rechtlichen Umsetzung dieses Konzepts spielt die Grenzziehung zwischen gemeinwohlrelevanter und privater Geschäftstätigkeit eine entscheidende Rolle. Kriterien wären:
· Die monopolistische oder marktdominierende Stellung eines Unternehmens
· Seine Bedeutung für Beschäftigung und Investitionen in einer wichtigen Branche der Volkswirtschaft
· Die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung
Eine beispielhafte Aufzählung gemeinwohlrelevanter, eigentumsunfähiger Unternehmungen verdeutlicht diese Kriterien, die in Deutschland für etwa 100 bis 200 Firmen zutreffen könnten.
Für öffentliche, gemeinwohlorientierte Unternehmen sollten grundsätzlich technisch-materielle Kennziffern und nicht der Maximalgewinn Ziel der Wirtschaftstätigkeit sein, obschon natürlich Rentabilität gewährleistet werden muss. Auch die Bezahlung der Führungskräfte müsste sich an diesen Kennziffern sowie am Durchschnittslohn der Beschäftigten orientieren.
Auch für die übrigen Großunternehmen könnte die Leistungsfähigkeit wesentlich gesteigert werden, wenn das Einkommen stärker an die Erwerbsarbeit der Beschäftigten gekoppelt und das leistungslose Einkommen aus Kapitalerträgen eingeschränkt würde. Ein auf den tschechischen Ökonomen Ota Sik zurückgehendes Modell hierfür wäre, wenn Betriebsgewinne nicht mehr an die Eigentümer ausgeschüttet werden dürften, sondern im Wesen einer Stiftung als Belegschaftseigentum im Unternehmen verbleiben und für Forschung und Investitionen verwendet werden müssten. Entsprechend ihrem wachsenden Eigentum müssten dann die Arbeitnehmer an allen Betriebsentscheidungen beteiligt werden. Für Unternehmen mit lokaler öffentlicher Bedeutung könnte dann auch eine Beteiligung der jeweiligen Kommunen in Betracht gezogen werden. In privaten Großunternehmen stellt sich die Frage, wie die Leistungsbereitschaft aller Betriebsangehörigen am besten zu stimulieren ist, in der gleichen Weise wie in öffentlichen Unternehmen. Die Strategie und Führung muss sich an wirtschaftlich sinnvollen Zielen orientieren und dafür die richtigen Anreize setzen. Das kann in öffentlichen Unternehmen nicht schwieriger sein als in privaten Großunternehmen, im Gegenteil.
Solange private Gründerunternehmen nicht so groß sind, das ihre Gründer durch außergewöhnlichen persönlichen Einsatz selbst neue Ideen verwirklichen und auf den Markt bringen können, sind sie von großer Bedeutung für eine kreative Weiterentwicklung der Wirtschaft und müssen von der Gesellschaft gefördert und unterstützt werden. Die Gründer solcher Unternehmen müssten von den Banken stärker durch Kreditgewährung unterstützt werde, auch wenn es am Anfang schwierig ist, tragfähige Geschäftsideen von versponnenen Träumereien zu unterscheiden. Auch wenn nicht jeder Unfug finanziert werden kann, sollte man doch lieber fünf falsche Ideen unterstützen als eine gute sterben zu lassen.
Wer mit eigenen Ideen ein Unternehmen gründet, dem gehört es zunächst mit vollem Recht, denn ohne seine Initiative gäbe es das Unternehmen nicht. Je mehr ein Unternehmen wächst, desto mehr verdankt es seine Existenz aber nicht mehr nur dem Gründer und Geschäftsführer, sondern auch der wachsenden Zahl der Mitarbeiter. In einer gerechten Leistungsgesellschaft sollte deshalb ab einer bestimmten Betriebsgröße der Betriebsgewinn nicht mehr allein dem Gründer gehören, sondern in Betriebsvermögen umgewandelt werden, das anteilig der gesamten Belegschaft gehört, oder durch entsprechende Steuern an den Staat abgeführt werden. Auf diese Weise könnte man erreichen, dass kein Mensch z.B. mehr als 1 Million privates Eigentum besitzen kann. Bei sehr großen Unternehmen, etwa ab 100 Millionen Eigenkapital sollten dann 25% des Betriebsvermögens an die öffentliche Hand übertragen werden, um deren Interessen zu berücksichtigen. Um vorhandene Vermögen abzubauen, wäre ein entsprechendes Modell für Erbschaften über einer Million angebracht.
Die derzeitige internationale Verflechtung der privaten Vermögen wäre kein Hinderungsgrund, eine solche neue Eigentumsordnung national einzuführen, wenn entsprechende Kapitalverkehrsregeln in Kraft gesetzt werden. Für gemeinnützige Versorgungsunternehmen entsteht damit allerdings die Frage, in wie weit der inländische Versorgungsauftrag durch eine Tätigkeit im Ausland gefördert oder eher behindert werden würde. Generell war die globale Expansion der ehemaligen Versorgungsunternehmen ganz sicher kein Fortschritt, sondern Teil ihrer Kommerzialisierung und Gewinnmaximierung, die sie von ihren eigentlichen Aufgaben nur abgebracht haben. Im kommerziellen Bereich sind international verflochtene Konzerne nur dort notwendig und vorteilhaft, wo technische und technologische Anforderungen nationale Möglichkeiten übersteigen. Der Austausch hochwertiger Nischenprodukte kann durch traditionellen Import und Export ohne weiteres bewältigt werden und in allen anderen Fällen ist die internationale Verflechtung der Produktion nur nachteilig und verursacht umweltschädliche Transporte.
„Kreativer Sozialismus hat sich von der Idee des planwirtschaftlichen Zentralismus verabschiedet. Er will mehr Wettbewerb, nicht weniger. Aber dort, wo lediglich Pseudowettbewerb stattfindet, weil natürliche Monopole oder Oligopole ihre Marktmacht zur Wettbewerbsverhinderung einsetzen, ist die öffentliche Hand gefordert. Es gibt Marktwirtschaft ohne Kapitalismus und Sozialismus ohne Planwirtschaft“
Weil die heutige Wirtschaftsordnung nur Wohlstand für wenige schafft, brauchen wir eine neue. Es geht aber nicht darum, den vorhandenen Wohlstand neu zu verteilen, sondern den Wohlstand der ganzen Gesellschaft auf eine neue, breitere und bessere Grundlage zu stellen.
Den Wohlstand zu erhöhen heißt nicht mehr, sondern bessere Konsumgüter und Dienstleistungen zu verbrauchen, die länger halten und weniger Ressourcen benötigen.
Diese Wohlstandsgewinne können nicht mehr mit der Kennziffer Bruttoinlandsprodukt gemessen werden. Planwirtschaft und Marktwirtschaft sind keine Gegensätze, sondern sie haben sich so zu ergänzen, dass die Pläne gesellschaftlich sinnvolle Ziele vorgeben, die durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb optimal zu erreichen sind, und nicht umgekehrt.
Märkte können reale Bedarfsverhältnisse nur bei einigermaßen ausgeglichener Einkommensverteilung reflektieren, denn sie registrieren nicht die Dringlichkeit von Bedürfnissen, sondern die Zahlungsfähigkeit, um Bedürfnisse befriedigen zu können.
In einer echten Leistungsgesellschaft sind die Einkommens- und Vermögensunterschiede nicht verschwunden, aber zwangsläufig kleiner als heute, weil die Leistungsunterschiede der Menschen bei weiten nicht so groß sind wie die heutigen Verteilungskontraste. Eine Auswertung der Reichtumsuhr lässt erkennen, dass ein reicher Haushalt der 10%-Oberschicht heute ein 13,7 mal größeres Vermögen besitzt als ein Haushalt der 80% breiten Mittelschicht und dass sein Vermögen 31,5 mal schneller wächst. Die extreme Ungleichheit der Einkommen ist die Letztursache von Gewalt, Krankheit, Dauerstress, Abstiegsangst, Misstrauen und Mangel an funktionierenden sozialen Beziehungen in der heutigen Gesellschaft. Deren Korrelation mit der Ungleichheit der Pro-Kopf-Einkommen belegt das eindeutig, während es zum Pro-Kopf-Einkommen selbst keinen solchen Bezug gibt.
Gutes Einkommen allein ist noch nicht Wohlstand, deshalb brauchen wir eine neue Eigentumsordnung. (siehe hierzu auch: Demokratischer Sozialismus im 21. Jahrhundert )
Bertram Köhler
3.7.2012 Teil 1